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   OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20   

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OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20 (https://dejure.org/2020,39980)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2020 - 3 B 377/20 (https://dejure.org/2020,39980)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 3 B 377/20 (https://dejure.org/2020,39980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaSchVO § 4 Abs. 1 Nr. 6
    Kindergarten; Sportanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Benutzung der Sportanlage eines Kindergartens und die Corona-Schutz-Verordnung - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    18 2.1 Im Hinblick auf die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung (§ 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a IfSG) hat der Senat in seinem Beschluss vom 11. November 2020 (a. a. O.) darauf abgehoben, dass angesichts der dort näher geschilderten Infektionslage, der Zahl der Patienten, die auf einer Intensivstation behandelt werden müssen, der Tatsache, dass es nach wie vor keine zugelassenen Impfstoffe gibt und der weiterhin für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland hohen, für Risikogruppen sehr hohen Gefährdungslage die zuständigen Behörden zum Handeln verpflichtet sind.

    21 Daher handelt es sich nicht um eine willkürliche, sondern um eine von sachlichen Erwägungen getragene Entscheidung, einzelne Lebens- und Wirtschaftsbereiche herunterzufahren, um andere Bereiche, denen nachvollziehbar größeres Gewicht beigemessen wird, am Laufen zu halten (zu alledem SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 a. a. O.).

    24 a. Im Hinblick auf das Verbot von Betrieben im Bereich der körpernahen Dienstleistung (§ 4 Abs. 1 Nr. 22 SächsCoronaSchVO) hat der Senat in seinem Beschluss vom 11. November 2020 (a. a. O.) darauf abgestellt, dass die angeordnete Schließung nicht willkürlich, sondern insgesamt von sachlichen Gründen getragen ist.

    Dies rechtfertigt es, die Interessen der Antragstellerin hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens sehr stark gefährdet sind, zurücktreten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.).34 Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - 13 B 1686/20

    Fußballspielen bleibt verboten

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    Diese ist auch nicht entscheidungserheblich, da es dem wissenschaftlichen Stand entsprechen dürfte, dass die Infektion nicht bei allen Kindern symptomfrei verläuft (Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 13. November 2020 a. a. O.).Da danach aber anhand des wissenschaftlichen Erkenntnisstands nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Kinder bei der Verbreitung des Infektionsgeschehens eine Rolle spielen - sei es möglicherweise auch eine geringere als andere Bevölkerungsgruppen -, durfte der Verordnungsgeber auch die Einschränkung von Kontakten von Kindern zur Pandemiebekämpfung als geeignet ansehen.

    Dies ist gerade bei Sportarten, in denen es auch zu einem unmittelbaren körperlichen Kontakt der Spieler kommt (z. B. Fußball), zu befürchten (so auch OVG NRW, Beschl. v. 13. November 2020 - 13 B 1686/20.NE -, juris Rn. 39).

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 142/20

    Sonnenstudio; Corona; Wellnesszentrum

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    Damit ist der Antrag insoweit unzulässig (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 142/20 -, juris Rn. 11).

    Hieraus folgt, dass die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehördebei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. April 2020 - 11 S 22/20 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 a. a. O. Rn. 49).

  • OVG Sachsen, 27.11.2020 - 3 B 394/20

    Corona-Pandemie; Vereinssportverbot für Kinder und Jugendliche; Infektionsrisiken

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    26 Der Senat hat in mehreren Entscheidungen (Beschl. v. 27. November 2020 - 3 B 394/20 -, juris Rn. 32 ff.; Beschl. v. 20. November 2020 - 3 B 356/20 -, juris Rn. 28 ff.) festgestellt, dass die oben angesprochenen Überlegungen auch für den Betrieb von Sporteinrichtungen i. S. v. § 4 Abs. 1 Nr. 6 SächsCoronaSchVO gelten.

    27 Der Senat hat weiter ausgeführt (Beschl. v. 27. November 2020 a. a. O. Rn. 36 ff.):.

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    Denn der Verordnungsgeber kann die gesellschaftliche Akzeptanz der angeordneten Maßnahmen berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    Zugleich wird der Gemeinschaftsschutz umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können (BVerfG, Urt. v. 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, juris Rn. 265 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u. a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40; Beschl. v. 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u. a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u. a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u. a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 20 NE 20.2463

    Corona - Vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt gegen den

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • OVG Sachsen, 17.09.2015 - 3 A 284/15

    Sperrzeitverkürzung; Spielhalle; besondere örtliche Verhältnisse; Kohärenzgebot;

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20

    Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht;

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • OVG Sachsen, 07.12.2020 - 3 B 396/20

    Corona; Maske; Mund-Nasenbedeckung; Gesundheitsgefahr; psychosoziale Folgen

  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

  • OVG Sachsen, 25.05.2020 - 3 B 187/20

    Pflicht Mund- Nasenabdeckung zu tragen; Hörgeschädigte Person;

  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 3 B 356/20

    Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Auch die Verbote für touristische

  • OVG Sachsen, 14.01.2021 - 3 B 442/20

    Corona; Abholdienst; Lieferdienst; Click & Collect; Schließung; Einzelhandel;

    Denn ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kann auch nicht mit Hinweis auf die Handhabung durch andere Hoheitsträger gerügt werden (SächsOVG, Beschl. v. 17. September 2015 - 3 A 284/15 -, juris Rn. 20 m. w. N.; Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 3 B 377/20 -, juris Rn. 28), abgesehen davon, dass sich die Infektionslage in den einzelnen Ländern teilweise gänzlich unterschiedlich gestaltet.
  • OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20

    Corona; Feuerwerksverbot; Allgemeinverfügung; Ermächtigungsgrundlage

    22 Nach § 28 Abs. 1 IfSG hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Abs. 1 IfSG und in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.13 Der Senat hat in Bezug auf die sogenannte zweite Welle der Coronavirus-Infektionen in Deutschland bereits mehrfach entschieden, dass die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG erfüllt sind (SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 37 ff.; Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 351/20 -, juris Rn. 38, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 3 B 377/20 -, juris Rn. 18, und Beschl. v. 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 22).
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